Wir bitten höflich um Kenntnisnahme nachfolgender Bedingungen, die Bestandteil des mit Ihnen geschlossenen Vertrages sind.
1. Ein Gästeaufnahmevertrag wird wirksam nach den rechtlichen Gepflogenheiten des Hotel- und Gaststättengewerbes in Deutschland. Wird eine Reservierung vom FFFZ Tagungshaus schriftlich übermittelt, so wird sie erst nach Eingabe der Gegenzeichnung durch den Gast gültig. Am Anreisetag steht das Zimmer ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Zimmerrückgabe muss bis 11.00 Uhr am Abreisetag abgeschlossen sein. Die Anreise bei reservierten Zimmern muss bis spätestens 18.00 Uhr des Anreisetages erfolgen. Sofern keine andere Vereinbarung erfolgt, kann das FFFZ Tagungshaus ansonsten über die bestellten Zimmer frei verfügen und diese weitergeben. Bei "garantierten Reservierungen" durch Vorauszahlungen oder Angabe der Kreditkartennummer gilt dies nicht.
2. Bei Anmeldungen von Gruppen-, Reise-, Seminar- oder Konferenzveranstaltungen muss eine Teilnehmerliste drei Tage vor Ankunft bzw. vor Veranstaltungsbeginn zur Verfügung stehen und bei Reservierungen angegeben werden, welchem Zweck die Veranstaltung dient. Dazu verweisen wir auf Abs. 6. Bei Ausbleiben der Unterlagen / Informationen kann unsererseits eine Kündigung ausgesprochen werden, wobei eine Verpflichtung zur Zahlung von 80% des vereinbarten Preises für den Kunden besteht.
3. In der Regel besteht kein Anspruch auf bestimmte Räumlichkeiten. Das FFFZ Tagungshaus verteilt die Räumlichkeiten entsprechend der angemeldeten Personenzahl, Nutzung und Raumgröße. Sonderwünsche erfüllen wir gerne entsprechend unserer Räumlichkeiten und Preisliste. Wird die Personenzahl bei Gruppen wesentlich reduziert, wird eine Raummiete entsprechend der Preisliste erhoben. Stornierungen von Hotelzimmern / Konferenzräumen oder Arrangements / Tagungspaketen sind für Sie unter folgenden Konditionen möglich: Bei Zimmerbuchungen erfolgt die Stornierung bis drei Tage vor Anreise ohne Kosten für Sie, bei Messen und Großveranstaltungen in Düsseldorf beträgt diese Frist 90 Tage vor Anreise. Danach oder bei Nichtanreise sind 80% des vereinbarten Preises zu zahlen. Bei Gruppenbuchungen, Veranstaltungen oder Arrangements ist eine Stornierung bis 21 Tage vor Anreise kostenlos. Bei Stornierungen zwischen dem 21. und 15. Tag vor Anreise sind 40%, bei Stornierungen zwischen dem 14. und 4. Tag 60%, bei Stornierung ab dem 3. Tag vor Anreise 80% des vereinbarten Betrages zu zahlen. Sollte uns eine Weitervermietung möglich sein, um die wir uns im Falle einer Stornierung bemühen, wird der erzielte Betrag von dem mit Ihnen vereinbarten Betrag abgesetzt und nur die Differenz (max. der oben aufgeführte Stornierungsschadensersatz) von Ihnen zu entrichten sein.
4. Wir sind berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen.
5. Eine Änderung der Teilnehmerzahl bei Essen von Gruppen ab fünf Personen muss spätestens drei Tage vor Veranstaltungsbeginn übermittelt werden, andernfalls wird mindestens die bestellte Zahl der Gedecke in Rechnung gestellt. Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch das Haus. In diesem Fall wird eine Service-Gebühr/Korkgeld berechnet. Ein Weiterverkauf ist nicht gestattet.
6. Wir können vom Vertrag zurücktreten, falls höhere Gewalt oder andere durch uns nicht zu vertretende Umstände, welche die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, vorliegen sollten; die Veranstaltung unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen
7. Die Evangelische Kirche im Rheinland als Trägerin des FFFZ Tagungshauses behält sich in Ausnahmefällen ein Sonderkündigungsrecht des Beherbergungsvertrages vor. Bei Inanspruchnahme wird das FFFZ Tagungshaus auf Wunsch einen gleichwertigen Beherbergungs- oder Tagungsersatz zu dem vom FFFZ Tagungshaus vereinbarten Preis bereitstellen.
8. Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich vorheriger schriftlicher Zustimmung des FFFZ Tagungshauses.
9. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den durch uns zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten. Für Verlust, Untergang oder Beschädigung wird daher unsererseits keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden übernommen. Dies gilt allerdings nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz unserer Mitarbeiter. Mitgebrachtes Ausstellungsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Die Anbringung von Ausstellungsmaterial, Werbung und sonstigen Gegenständen im oder um das Haus muss vorher mit dem FFFZ Tagungshaus abgestimmt und genehmigt werden. Das Ausstellungsmaterial hat den polizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, sind wir berechtigt, die Entfernung und/oder Lagerung zu Lasten des Kunden vorzunehmen.
10. Zugrundegelegt wird die zum Zeitpunkt der Vertragsleistungserbringung gültige Preisliste unseres Hauses. Sollte der Zeitraum zwischen Reservierungsbestätigung und Vertragsleistungserbringung vier Monate überschreiten und eine Preiserhöhung gültig werden, kann der Kunde von dem Vertrag zurücktreten, falls die Preiserhöhung über der allgemeinen Steigerung der Lebenshaltungskosten liegen sollte. Ändert sich nach Vertragsabschluß die gesetzliche Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend.
11. Erfüllungsort ist Düsseldorf. Daher ist bei etwaigen Unstimmigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung der Gerichtsstand Düsseldorf gegeben.
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1. Ein Gästeaufnahmevertrag wird wirksam nach den rechtlichen Gepflogenheiten des Hotel- und Gaststättengewerbes in Deutschland. Wird eine Reservierung vom FFFZ Tagungshaus schriftlich übermittelt, so wird sie erst nach Eingabe der Gegenzeichnung durch den Gast gültig. Am Anreisetag steht das Zimmer ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Zimmerrückgabe muss bis 11.00 Uhr am Abreisetag abgeschlossen sein. Die Anreise bei reservierten Zimmern muss bis spätestens 18.00 Uhr des Anreisetages erfolgen. Sofern keine andere Vereinbarung erfolgt, kann das FFFZ Tagungshaus ansonsten über die bestellten Zimmer frei verfügen und diese weitergeben. Bei "garantierten Reservierungen" durch Vorauszahlungen oder Angabe der Kreditkartennummer gilt dies nicht.
2. Bei Anmeldungen von Gruppen-, Reise-, Seminar- oder Konferenzveranstaltungen muss eine Teilnehmerliste drei Tage vor Ankunft bzw. vor Veranstaltungsbeginn zur Verfügung stehen und bei Reservierungen angegeben werden, welchem Zweck die Veranstaltung dient. Dazu verweisen wir auf Abs. 6. Bei Ausbleiben der Unterlagen / Informationen kann unsererseits eine Kündigung ausgesprochen werden, wobei eine Verpflichtung zur Zahlung von 80% des vereinbarten Preises für den Kunden besteht.
3. In der Regel besteht kein Anspruch auf bestimmte Räumlichkeiten. Das FFFZ Tagungshaus verteilt die Räumlichkeiten entsprechend der angemeldeten Personenzahl, Nutzung und Raumgröße. Sonderwünsche erfüllen wir gerne entsprechend unserer Räumlichkeiten und Preisliste. Wird die Personenzahl bei Gruppen wesentlich reduziert, wird eine Raummiete entsprechend der Preisliste erhoben. Stornierungen von Hotelzimmern / Konferenzräumen oder Arrangements / Tagungspaketen sind für Sie unter folgenden Konditionen möglich: Bei Zimmerbuchungen erfolgt die Stornierung bis drei Tage vor Anreise ohne Kosten für Sie, bei Messen und Großveranstaltungen in Düsseldorf beträgt diese Frist 90 Tage vor Anreise. Danach oder bei Nichtanreise sind 80% des vereinbarten Preises zu zahlen. Bei Gruppenbuchungen, Veranstaltungen oder Arrangements ist eine Stornierung bis 21 Tage vor Anreise kostenlos. Bei Stornierungen zwischen dem 21. und 15. Tag vor Anreise sind 40%, bei Stornierungen zwischen dem 14. und 4. Tag 60%, bei Stornierung ab dem 3. Tag vor Anreise 80% des vereinbarten Betrages zu zahlen. Sollte uns eine Weitervermietung möglich sein, um die wir uns im Falle einer Stornierung bemühen, wird der erzielte Betrag von dem mit Ihnen vereinbarten Betrag abgesetzt und nur die Differenz (max. der oben aufgeführte Stornierungsschadensersatz) von Ihnen zu entrichten sein.
4. Wir sind berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen.
5. Eine Änderung der Teilnehmerzahl bei Essen von Gruppen ab fünf Personen muss spätestens drei Tage vor Veranstaltungsbeginn übermittelt werden, andernfalls wird mindestens die bestellte Zahl der Gedecke in Rechnung gestellt. Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch das Haus. In diesem Fall wird eine Service-Gebühr/Korkgeld berechnet. Ein Weiterverkauf ist nicht gestattet.
6. Wir können vom Vertrag zurücktreten, falls höhere Gewalt oder andere durch uns nicht zu vertretende Umstände, welche die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, vorliegen sollten; die Veranstaltung unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen
7. Die Evangelische Kirche im Rheinland als Trägerin des FFFZ Tagungshauses behält sich in Ausnahmefällen ein Sonderkündigungsrecht des Beherbergungsvertrages vor. Bei Inanspruchnahme wird das FFFZ Tagungshaus auf Wunsch einen gleichwertigen Beherbergungs- oder Tagungsersatz zu dem vom FFFZ Tagungshaus vereinbarten Preis bereitstellen.
8. Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich vorheriger schriftlicher Zustimmung des FFFZ Tagungshauses.
9. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den durch uns zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten. Für Verlust, Untergang oder Beschädigung wird daher unsererseits keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden übernommen. Dies gilt allerdings nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz unserer Mitarbeiter. Mitgebrachtes Ausstellungsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Die Anbringung von Ausstellungsmaterial, Werbung und sonstigen Gegenständen im oder um das Haus muss vorher mit dem FFFZ Tagungshaus abgestimmt und genehmigt werden. Das Ausstellungsmaterial hat den polizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, sind wir berechtigt, die Entfernung und/oder Lagerung zu Lasten des Kunden vorzunehmen.
10. Zugrundegelegt wird die zum Zeitpunkt der Vertragsleistungserbringung gültige Preisliste unseres Hauses. Sollte der Zeitraum zwischen Reservierungsbestätigung und Vertragsleistungserbringung vier Monate überschreiten und eine Preiserhöhung gültig werden, kann der Kunde von dem Vertrag zurücktreten, falls die Preiserhöhung über der allgemeinen Steigerung der Lebenshaltungskosten liegen sollte. Ändert sich nach Vertragsabschluß die gesetzliche Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend.
11. Erfüllungsort ist Düsseldorf. Daher ist bei etwaigen Unstimmigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung der Gerichtsstand Düsseldorf gegeben.
Düsseldorf, im Oktober 2008